Häufig gestellte Fragen

Infos zum Wechsel

Fragen und Antworten zum Wechselservice


Ich wohne nicht in Oldenburg. Kann ich den TDF Tarifwechselservice trotzdem nutzen?

Ja, der Wechselservice steht Ihnen bundesweit zur Verfügung. Sie können diesen Service also unabhängig von Ihrem Wohnort nutzen. Dies ermöglicht es allen Kunden in Deutschland, von dem komfortablen Wechselservice Gebrauch zu machen.

Was kostet der TDF Tarifwechselservice?

Unsere Unabhängigkeit von den Energieversorgern ermöglicht es uns, für Sie die besten Tarife zu vermitteln. Diese Unabhängigkeit erfordert allerdings, dass wir für unsere umfassende Dienstleistung eine Gebühr in Höhe von 20 % Ihrer jährlichen Ersparnis, welche Sie durch den Tarifwechsel erzielen, berechnen. Anhand der Verbrauchsangaben auf der letzten Jahresabrechnung vergleichen wir die Kosten des aktuellen Tarifs mit den Kosten des neuen Tarifs. Die Differenz ergibt die Ersparnis. Die Rechnung erhalten Sie nach Lieferbeginn des neuen Versorgers.

Welche Vorteile bietet mir der TDF Tarifwechselservice?

Mit unserem Service sparen Sie Zeit und Geld: Wir finden nicht nur jedes Jahr die besten Tarife für Sie, sondern übernehmen den kompletten Wechselprozess – von der Kündigung des alten Vertrags über die Verwaltung Ihrer Dokumente bis zur Kommunikation mit den Versorgern. Wir kümmern uns um alles. Lediglich das jährliche Ablesen des Zählerstands bleibt Ihnen überlassen.

Welche Strom- und Gastarife wählt der TDF Tarifwechselservice aus?

Wir empfehlen Tarife, die nicht nur kostengünstig, sondern auch verbraucherfreundlich sind. Dazu gehört, dass wir Anbieter wählen, die transparente Tarife mit einer kurzen Kündigungsfrist und einer kurzen Folgelaufzeit anbieten. Tarife mit Vorauskasse schließen wir aus. Somit empfehlen wir nicht immer den günstigsten Tarif. Anbieter mit umweltfreundlichen Energieoptionen können bevorzugt werden, um den ökologischen Fußabdruck zu minimieren.

Muss ich mich jedes Jahr für den Wechselservice erneut anmelden?

Nein, die Anmeldung ist einmalig und der Service wird automatisch jedes Jahr fortgesetzt, solange Sie nicht kündigen.

An wen wende ich mich bei Fragen zu meinem Strom- oder Gasvertrag?

Sollten Sie Fragen bezüglich Ihres Strom- oder Gasvertrages haben, dann wenden Sie sich direkt an uns. Wir klären Ihr Anliegen.

Wie steht es um die Sicherheit meiner Daten?

Die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Um den jährlichen Wechselprozess für Sie zu ermöglichen, bewahren wir Ihre Informationen sicher auf. Die Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet nur in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzrichtlinien statt. Ihre Daten werden ausschließlich für den vorgesehenen Wechselprozess genutzt.

Wie kann ich den TDF Tarifwechselservice beenden?

Sie können jederzeit den Tarifwechselservice beenden. Hierfür genügt eine schriftliche Mitteilung per Post oder per E-Mail.


Fragen und Antworten zum ANBIETERWECHSEL

Kann ein Tarifwechsel zum Strom- oder Gasausfall führen?

Es besteht kein Risiko eines Strom- oder Gasausfalls während des Wechselprozesses, da der Energiebezug in Deutschland gesetzlich geregelt ist und im Zweifelsfall der sogenannte Grundversorger einspringt.

Warum sollte man jedes Jahr den Strom- und Gastarif wechseln?

Das jährliche Vergleichen und Wechseln von Strom- und Gastarifen kann erhebliche finanzielle Vorteile bringen. Neue Kunden profitieren oft von attraktiven Boni. Da diese Preise oftmals nur im ersten Jahr gültig sind, ist es sinnvoll, nach einem Jahr die Tarife wieder zu vergleichen und zu wechseln.

Muss ich den alten Strom- und Gasvertrag selber kündigen?

In der Regel kündigen wir Ihren alten Vertrag. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Ihre Kündigungsfrist bereits in wenigen Tagen endet, ist es erforderlich, dass Sie die Kündigung an Ihren alten Anbieter senden, um sicherzustellen, dass diese fristgerecht erfolgt.

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Bei einem Umzug benötigen wir mindestens vier Wochen vorher Ihre neue Adresse, die neue Zählernummer und das Einzugsdatum. Bitte teilen Sie uns die Zählerstände von der alten und neuen Wohnung vom Tag der Übergabe mit. Wir werden prüfen, ob Sie Ihren Vertrag am neuen Wohnort weiterführen können. Sollte dies nicht der Fall sein, kümmern wir uns um die Kündigung und um den Abschluss eines neuen Vertrags.

Wie werden die monatlichen Abschläge berechnet?

Der Versorger legt den monatlichen Abschlag für Strom und Gas fest. Dieser wird auf Basis des letzten Jahresverbrauchs und des Tarifs berechnet. Man multipliziert die Kilowattstunden der Jahresabrechnung mit dem Kilowattstundenpreis und addiert den Grundpreis für das Jahr. Die Summe teilt man durch zwölf. Ein eventueller Bonus wird meistens bei der Berechnung der Abschläge nicht miteinbezogen, was zu einer Diskrepanz zwischen dem Abschlag und den tatsächlichen monatlichen Kosten führen kann. Sollte sich Ihr Verbrauch im Laufe der Zeit ändern, dann können die Abschläge angepasst werden. Letztendlich wird der tatsächliche Verbrauch abgerechnet: Haben Sie weniger verbraucht, erhalten Sie Geld zurück; wurde mehr verbraucht, wird eine Nachzahlung fällig.

Was ist der Unterschied zwischen einem Neukundenbonus und einem Sofortbonus?

Der Sofortbonus wird in der Regel innerhalb der ersten drei Monate nach Lieferbeginn ausgezahlt. Der Neukundenbonus wird meistens nach 12 Monaten Vertragslaufzeit gewährt und mit der Jahresabrechnung verrechnet.

Ich habe eine Preiserhöhung des Versorger erhalten. Was tun?

Bei einer Preiserhöhung durch Ihren Versorger haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung gekündigt werden. Informationen zu Preiserhöhungen sind manchmal schwer zu erkennen. Daher ist es wichtig, die Schreiben, die Sie von Ihrem Versorger direkt erhalten, sofort an uns weiterzuleiten. Wir werden die Preiserhöhung prüfen, ggf. Ihren Vertrag kündigen und einen neuen Tarif abschließen.

Wann und wem muss ich die Zählerstände mitteilen?

Bitte lesen Sie zum Tag des Wechsels den Zählerstand ab und teilen Sie diesen dem zuständigen Netzbetreiber mit. Sollten Sie vom Netzbetreiber eine Ablesekarte erhalten haben, dann senden Sie diese ausgefüllt an den Netzbetreiber zurück. Ansonsten können Sie dem Netzbetreiber den Zählerstand auch telefonisch oder online melden. Anschließend übermitteln Sie uns bitte den Zählerstand per E-Mail.

Was muss ich bei einem Strom- und Gaszähleraustausch beachten?

Bitte senden Sie uns ein Foto des neu installierten Zählers per E-Mail. Wir benötigen ebenfalls das Datum, an dem der Zähler ausgetauscht wurde und den Zählerstand des alten Zählers.