Häufig gestellte fragen

Infos zum Wechselservice

Was kostet der Tarifwechselservice?

Für diesen Service werden 20 % Provision auf die Ersparnis, die Sie durch den Tarifwechsel erreichen, in Rechnung gestellt. Die Rechnung erhalten Sie erst, nachdem Sie den Sofortbonus des neuen Strom- und/oder Gaslieferanten erhalten haben. Falls kein Sofortbonus gewährt wird, erhalten Sie die Rechnung nachdem die Widerrufsfrist verstrichen ist.

 

Beispiel: Sie zahlen bei Ihrem bisherigen Anbieter 800,- € im Jahr. Ich finde für Sie einen Anbieter, bei dem Sie nur 500,- € zahlen. Ihre Ersparnis beträgt 300,- € und die Provision für meinen Service somit 60,- €

Wann erhalte ich den Sofortbonus?

Den Sofortbonus erhalten Sie vom neuen Versorger und wird ca. 1-4 Monate nach Belieferung überwiesen. Der Neukundenbonus wird meistens mit der Jahresabrechnung verrechnet. Er belohnt den Kunden dafür, dass er 12 Monate lang vom Versorger beliefert wurde. Daher ist es sinnvoll, den Vertrag nicht vor 1 Jahr Belieferung zu kündigen, da dann evtl. der Neukundenbonus entfällt.


Wie wird die Ersparnis berechnet?

Anhand der Verbrauchsangaben auf der letzten Jahresabrechnung vergleichen wir die Kosten des aktuellen Strom- und Gastarifs mit den Kosten des neuen Tarifs. Die Differenz ergibt die Ersparnis.

 Welche Tarife werden ausgewählt?

Tarife mit Vertragslaufzeiten von maximal 12 Monaten

Tarife mit Preisgarantie

Tarife von ausschließlich seriösen Anbietern

Tarife mit kurzen Kündigungsfristen

Tarife mit Vorauskasse sind ausgeschlossen.


Können auch Mieter den Strom - und Gasanbieter wechseln?

Ja, Mieter können den Strom- und Gasanbieter wechseln, wenn sie über einen eigenen Zähler verfügen.

Wer kündigt den alten Strom- bzw. Gasvertrag?

Die Kündigungen der Strom- und Gasverträge übernimmt entweder der neue Energieanbieter oder wir.


Kann ein Wechsel zur Unterbrechung der Gas bzw. Stromversorgung führen?

Nein. Die Energieversorgung ist zu jedem Zeitpunkt gesichert. Sollte es einmal Schwierigkeiten geben, dann werden Sie in jedem Fall vom Grundversorger beliefert.



Fragen zur Zahlung

Wie wird der monatliche Abschlag berechnet?

Die Abschläge bemessen sich am voraussichtlichen Jahresverbrauch und am Arbeitspreis und Grundpreis. Trotz eines Wechsels zu einem günstigeren Tarif kann es vorkommen, dass sich der mtl. Abschlag etwas erhöht, da der neue Anbieter lediglich auf Schätzung des Verbrauchs vertraut. In der Regel besteht aber nach 2-3 Monaten Belieferung die Möglichkeit, den aktuellen Zählerstand durchzugeben und damit den Abschlag anzupassen. Trotz evtl. höherer Abschläge ist der neue Tarif auf jeden Fall günstiger. Höhere Abschlagszahlungen gleicht der Bonus wieder aus und zu viel bezahltes Geld wird natürlich mit Abschluss der Jahresabrechnung wieder ausbezahlt.

An wen müssen Sie den Abschlag zahlen?

Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Ihnen und dem Energielieferanten, an den Sie den monatlichen Abschlag zahlen.



Fragen während der Vertragslaufzeit

Muss man sich jedes Jahr für den Tarifvergleich neu anmelden?

Nein. Sie melden sich einmal an und wir vergleichen automatisch jedes Jahr für Sie die Tarife. Sie erhalten jedes Jahr ein neues Angebot, welches Sie bei Gefallen bestätigen.

Wie kann man den Tarifwechselservice beenden?

Sie können jederzeit den Tarifwechselservice beenden. Hierfür genügt eine schriftliche Mitteilung per Post oder per E-Mail.


Was passiert bei einem Einzug, Auszug oder Umzug?

Bei einem Ein- oder Auszug ändert sich der Verbrauch. Bitte teilen Sie uns dies so schnell wie möglich mit, damit Ihr Tarif angepasst werden kann. Bitte teilen Sie uns auch einen geplanten Umzug mit, denn dann haben Sie evtl. ein Sonderkündigungsrecht. Der Umzug muss dem Energieversorger frühzeitig schriftlich mitgeteilt werden. 

Was tun bei einer Preiserhöhung durch den Strom- bzw. Gasanbieter?

Ihr Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie 6 Wochen vor einer Preiserhöhung zu informieren. Gründe hierfür können eine Veränderung der staatlichen Umlagen oder eine Erhöhung der Netzentgelte sein, ebenso der Ablauf der Preisgarantie oder der Erstvertragslaufzeit.

Sollte der Anbieter Ihnen eine Preiserhöhung mitgeteilt haben, so haben Sie  ein Sonderkündigungsrecht zu dem Datum der Preisanpassung. Bitte teilen Sie uns die Preiserhöhung umgehend mit, damit rechtzeitig gekündigt und ein neuer Tarif gefunden werden kann.

Falls der Strom- und Gasliefervertrag vor der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten beendet wird, wird der evtl. Neukundenbonus nicht ausbezahlt, daher sollte man vorher prüfen, ob sich eine Kündigung lohnt.